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Aktenzeichen I 458/99

Datum 17.02.1900

Leitsatz Kann derjenige, der gemäß § 15 des Genossenschaftsgesetzes vom 1. Mai 1889 seinen Beitritt zur Genossenschaft schriftlich erklärt hat, sich darauf berufen, daß er der deutschen Sprache, in der die Beitrittserklärung abgefaßt, unkundig sei, und seine Erklärung gemäß §§ 172. 174. 179 A.L.R. I. 5 der gerichtlichen oder notariellen Form bedurft habe?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402D1E0139

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