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Aktenzeichen II 199/99

Datum 07.11.1899

Leitsatz Kann die Untersagungsklage aus § 12 des Gesetzes zum Schutz der Warenbezeichnungen vom 12. Mai 1894 gegenüber demjenigen Erfolg haben, welcher ein mit dem eingetragenen Zeichen des Klägers verwechselbares, einer ausländischen Firma im Auslande nach dem ausländischen Gesetze für gleichartige Waren geschütztes Warenzeichen in Deutschland an Leer-Packungen und -Umhüllungen anbringt und dieselben so gezeichnet mit den davon getrennt gehaltenen, nicht mit dem Zeichen versehenen Waren in das Ausland schickt, woselbst letztere, wie er weiß, von der im Auslande zeichenberechtigten Empfängerin in die mit dem Zeichen versehenen Umhüllungen und Verpackungen eingethan und so dort in Verkehr gesetzt werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402D220143

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