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Aktenzeichen III 278/99
Datum 16.01.1900
Leitsatz Finden die Grundsätze über die exheredatio bona mente auch dann Anwendung, wenn der Noterbe zwar auf den Pflichtteil eingesetzt, aber in seinem wahren Interesse für seine Lebenszeit durch Anordnung einer Verwaltung auf die Einkünfte aus dem Pflichtteile beschränkt worden ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402D2C0174
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