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Aktenzeichen V 182/99

Datum 21.10.1899

Leitsatz 1. Kommen für die Frage nach der Offentlichkeit eines Flusses künstliche Hindernisse, welche der Schiffahrt entgegenstehen, in Betracht? 2. Wird ein Privatfluß dadurch, daß er vom Staate schiffbar gemacht wird, seiner ganzen Ausdehnung nach öffentlich?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402D300183

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