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Aktenzeichen VIa 134/99
Datum 01.11.1899
Leitsatz Unterliegt, wenn für jede der mehreren Betriebsstätten, in denen ein Konsumverein Kleinhandel mit Spiritus betreibt, eine besondere Erlaubnis in getrennter Urkunde erteilt ist, jede Urkunde der in Stelle 22 des Tarifes vom 31. Juli 1895 angeordneten Stempelpflicht, oder darf der Stempel nur einmal gefordert werden?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402D330195
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