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Aktenzeichen VIa 165/90

Datum 10.11.1899

Leitsatz Kann für den Fall der dauernden Beschädigung einer Erträgnisse gewährenden Sache oder eines solchen Rechtes der Beschädiger nach Wahl des Beschädigten oder nach Befinden des Richters zur Kapitalentschädigung oder Rentenzahlung verurteilt werden, oder ist, mangels abweichender Vereinbarungen der Beteiligten, stets auf Kapitalentschädigung zu erkennen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402D360203

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