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Aktenzeichen VIa 191/99

Datum 17.11.1899

Leitsatz Wie ist die Anordnung des Erblassers zu verstehen, daß die Erben mit seinem bisherigen Gesellschafter die offene Handelsgesellschaft fortsetzen und ihm einen größeren Geschäftsanteil als bisher gewähren sollen? Auf welche Weise ist die Erbschaftssteuer aus einer solchen Zuwendung zu berechnen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402D380215

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