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Aktenzeichen 285/99

Datum 03.01.1900

Leitsatz 1. Voraussetzungen der Klage aus § 35 Abs. 2 des Allgemeinen Berggesetzes. Verhältnis derselben zu der Klage aus § 31 Abs. 2 a. a. O. 2. Kann ein Mutungsvorrecht gegen dieselbe Mutung eines Dritten nur einmal geltend gemacht werden, oder auf Grund einer vor der Verleihung eingelegten neuen Mutung wiederholt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402D430257

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