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Aktenzeichen V 291/99
Datum 10.01.1900
Leitsatz Ist es zulässig, die für einen in Gestalt des Minderertrages des beschädigten Grundstückes von Jahr zu Jahr sich erneuernden Schaden in Kapital zu gewährende Entschädigung in der Art zu berechnen, daß zu der durch Kapitalisierung des durchschnittlichen Minderertrages gewonnenen Summe die Ausfälle der einzelnen vergangenen Jahre hinzugezählt werden?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402D450266
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