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Aktenzeichen VIa 303/99

Datum 26.01.1900

Leitsatz Ist eine im Geltungsbereiche des allgemeinen Publikandums vom 29. April 1772 erlassene Polizeiverordnung rechtsgültig, durch welche in Widerspruch mit der Bestimmung des Publikandums, wonach das beim Schlachten unrein befundene Vieh an den Abdecker abzuliefern ist, angeordnet wird, daß die in einem städtischen Schlachthofe für gesundheitsschädlich erklärten Teile eines Schlachtviehes zu vernichten sind?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402D460267

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