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Aktenzeichen V 340/99
Datum 28.02.1900
Leitsatz 1. Auf welche Anlagen erstreckt sich der Schutz des § 26 Gew.O.? 2. Kann mit der actio negatoria neben dem Inhaber der durch übermäßigen Lärm störenden Maschinen auch der Eigentümer des Hauses, in dem sie im Betrieb sind, verklagt, und welche Klaganträge können wider ihn gestellt werden?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402D4C0297
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