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Aktenzeichen II 235/99

Datum 03.11.1899

Leitsatz Ist die Vorschrift des Art. 1743 B.G.B., wonach der Kauf die Miete dann nicht bricht, wenn ein authentischer Mietvertrag oder ein solcher mit einem sicheren Datum vorliegt, eine Formvorschrift oder eine durch § 14 Einf.-Ges. zur C.P.O. beseitigte Beweisvorschrift?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402D500314

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