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Aktenzeichen VI 187/99

Datum 02.10.1899

Leitsatz 1. Kann die in erster Instanz völlig obsiegende Partei Berufung einlegen, um ein in irgend einer Beziehung ihr noch günstigeres Urteil zu erzielen? 2. Kann dies wenigstens in Ehescheidungs- und Eheungültigkeitssachen geschehen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402D520321

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