zurück
Aktenzeichen VI 311/99
Datum 19.10.1899
Leitsatz Welches Gericht ist Gericht der Hauptsache im Sinne der §§ 816. 821 (937. 943 n. F.) C.P.O., wenn bei dem Amtsgerichte eine einstweilige Verfügung erwirkt worden ist zu dem Zwecke, dem Antragsteller Vermessungen zu ermöglichen, deren er zur Berechnung und Feststellung einer ihm angeblich wider den Antragsgegner zustehenden Geldforderung zu bedürfen behauptet?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402D580346
zurück