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Aktenzeichen VI 245/99

Datum 09.11.1899

Leitsatz Werden die wahren Rechtsnachfolger einer im Laufe des Prozesses gestorbenen Partei dadurch, daß andere Personen sich als die Rechtsnachfolger gemeldet haben und vom Gerichte als solche zugelassen sind und den Rechtsstreit fortgesetzt haben, vom Prozesse ausgeschlossen, oder können sie noch in den Prozeß eintreten, und in welchem Zeitpunkte? Sind sie insbesondere berechtigt, in zweiter Instanz in den Prozeß einzutreten, wenn das Urteil erster Instanz zwischen den falschen Rechtsnachfolgern, die darin als die wahren Rechtsnachfolger anerkannt worden sind, und dem Gegner ergangen ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402D5C0359

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