zurück
Aktenzeichen VIa 133/99
Datum 17.11.1899
Leitsatz Ist die einstweilige Verfügung von der Partei, welche sie erwirkt hat, dem Gegner selbst oder dessen Prozeßbevollmächtigtem für den Hauptprozeß zuzustellen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402D5E0364
zurück