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Aktenzeichen VIa 133/99

Datum 17.11.1899

Leitsatz Ist die einstweilige Verfügung von der Partei, welche sie erwirkt hat, dem Gegner selbst oder dessen Prozeßbevollmächtigtem für den Hauptprozeß zuzustellen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402D5E0364

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