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Aktenzeichen VIa 144/99

Datum 21.11.1899

Leitsatz 1. Gehören die Kosten der Erwirkung des Rückkehrbefehles und des Antrages auf Anberaumung des Sühnetermines in Ehesachen zu den Prozeßkosten? 2. Sind die betreffenden Rechtsanwaltsgebühren auf die Prozeßgebühr im Ehescheidungsprozesse anzurechnen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402D5F0367

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