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Aktenzeichen VI 263/99
Datum 27.11.1899
Leitsatz Wird die zur Ladung des Berufungsbeklagten erforderliche Terminsbestimmung des Vorsitzenden dadurch unnötig, daß der Berufungskläger den Gegner zu dem auf dessen Berufung bestimmten Termine ladet?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402D620377
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