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Aktenzeichen I 312/99

Datum 29.11.1899

Leitsatz Wird der nach Ablauf der Frist des § 855 (1029 n. F.) C.P.O. gestellte Antrag auf gerichtliche Ernennung eines Schiedsrichters dadurch erledigt, daß die andere Partei nachträglich einen Schiedsrichter bezeichnet?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402D640382

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