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Aktenzeichen IV 448/99
Datum 07.12.1899
Leitsatz Ist die Bestimmung des zuständigen Gerichtes unter entsprechender Anwendung des § 36 Nr. 3 C.P.O. im Falle des § 705 (797 n. F.) Abs. 5 a. a. O. zulässig, wenn die Klage zur Geltendmachung der den Anspruch selbst betreffenden Einwendungen von mehrerern Schuldnern erhoben werden soll, die in verschiedenen Gerichtsbezirken wohnen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402D680391
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