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Aktenzeichen VIa 181/99

Datum 29.12.1899

Leitsatz Ist ein Zwischenurteil, durch welches, nachdem das Verfahren durch Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Beklagten unterbrochen worden war, ein Zwischenstreit dahin entschieden wird, daß der Beklagte zur Aufnahme des Verfahrens nicht befugt sei und die durch die Aufnahme erwachsenen Kosten zu tragen habe, ein vollstreckbarer Titel, auf Grund dessen die Festsetzung dieser Kosten beantragt werden kann?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402D6E0406

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