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Aktenzeichen I 407/99

Datum 29.01.1900

Leitsatz 1. Zur Auslegung des § 230 (253 n. F.) Abs. 2 Nr. 3 und des § 267 (295 n. F.) C.P.O. 2. Wird die Wechselverjährung durch eine Klage unterbrochen, die nach Ablauf des auf die Klage anberaumten Termines zur mündlichen Verhandlung zugestellt worden ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402D740424

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