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Aktenzeichen I 428/99

Datum 29.01.1900

Leitsatz Kann der Wechselschuldner, der im Wechselprozesse auf Klage des Blankoindossatars rechtskräftig unter Vorbehalt zur Zahlung verurteilt ist, im Nachverfahren die Einrede der mangelnden Aktivlegitimation vorbringen, nachdem er gegen den Aussteller und Blankoindossanten ein rechtskräftiges Urteil auf Herausgabe des Wechsels erstritten und auf Grund desselben den Besitz des Wechsels erlangt hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402D760429

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