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Aktenzeichen I 469/99

Datum 07.03.1900

Leitsatz Haftung der offenen Handelsgesellschaft für den Schaden, den ein Gesellschafter einem Dritten dadurch zufügt, daß er diesem veruntreute Wertpapiere namens der Gesellschaft für ein derselben gewährtes Darlehn zum Pfande giebt. Begründung dieses Anspruches aus dem Delikte des Gesellschafters und aus der Bereicherung der Gesellschaft.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402E060018

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