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Aktenzeichen I 14/00
Datum 21.03.1900
Leitsatz Schleppzug. Haftung des Eigentümers des geschleppten Schiffes für ein dem Führer des Schleppdampfers zur Last fallendes Verschulden nach § 4 Abs. 3 des Binnenschiffahrtsgesetzes.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402E0B0042
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