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Aktenzeichen II 451/99
Datum 30.03.1900
Leitsatz Ist die Frage, ob die in einer Zeitung veröffentlichte Bekanntmachung über eine künftige Veranstaltung unrichtige Angaben thatsächlicher Art im Sinne des § 1 Abs. 1 des Gesetzes vom 27. Mai 1896 zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbes enthalte, lediglich nach dem Zeitpunkte des Erscheinens des betreffenden Zeitungsblattes zu beurteilen? Was ist bei Prüfung der Frage, ob eine solche Bekanntmachung unrichtige Angaben thatsächlicher Art enthalte, zu berücksichtigen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402E0D0051
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