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Aktenzeichen IV 57/00
Datum 05.04.1900
Leitsatz Ist, wenn unter Eheleuten die allgemeine Gütergemeinschaft des Bürgerlichen Gesetzbuches besteht, gegen den Ehemann, der im Ehescheidungsprozesse Berufung eingelegt hat, der Erlaß einer einstweiligen Verfügung auf Zahlung eines Kostenvorschusses an den von der Ehefrau für die Berufungsinstanz bestellten Prozeßbevollmächtigten gerechtfertigt?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402E100060
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