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Aktenzeichen VIa 181/99
Datum 16.02.1900
Leitsatz Richtet sich die Höhe der Verzugszinsen bei vor dem 1. Januar 1900 begründeten Schuldverhältnissen seit dieser Zeit nach dem § 288 Abs. 1 B.G.B., und zwar auch dann, wenn der Verzug zuvor eingetreten ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402E150074
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