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Aktenzeichen I 101/00

Datum 02.05.1900

Leitsatz 1. Unter welchen Voraussetzungen darf in dem Falle, daß in einem der Zulassung von Wertpapieren zum Börsenhandel zu Grunde liegenden Prospekte über die für die Beurteilung des Wertes der Papiere erheblichen Umstände unrichtige Angaben gemacht sind, ein grobes Verschulden der Urheber des Prospektes angenommen werden? 2. In welchem Umfange und in welcher Art ist in dem genannten Falle, wenn grobes Verschulden vorliegt, Schadensersatz zu leisten?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402E180083

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