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Aktenzeichen III 56/00
Datum 04.05.1900
Leitsatz Kann nach dem 1. Januar 1900 wegen eines vorher begangenen Ehebruches auf Scheidung erkannt werden, wenn nach den bisherigen Gesetzen auf Grund eines ebenfalls vorher erfolgten Ehebruches des Klägers die Kompensation zulässig war?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402E190090
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