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Aktenzeichen I 78/00
Datum 05.05.1900
Leitsatz 1. Steht dem Urheber eines gewerblichen Musters oder Modelles, welcher gleich bei der Anmeldung desselben eine sechsjährige Schutzfrist hat eintragen lassen, das Recht zu, bei Ablauf der sechs Jahre eine Ausdehnung der Schutzfrist zu verlangen? 2. Hat die Eintragung einer Verlängerung der Schutzfrist, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen ihrer Zulässigkeit nicht vorhanden waren, rechtliche Wirksamkeit?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402E1A0093
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