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Aktenzeichen VII 16/00
Datum 25.05.1900
Leitsatz Findet die in § 12 Abs. 2 des Reichsstempelgesetzes angeordnete Befreiung des letzten Abwickelungsgeschäftes vom Anschaffungsstempel auch dann Anwendung, wenn mit der Ausführung des Ankaufes ein an einem ausländischen Börsenplatze niedergelassener Kommissionär beauftragt war?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402E1E0106
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