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Aktenzeichen IV 104/00

Datum 18.06.1900

Leitsatz Nach welchem Rechte ist die Schuldfrage zu beurteilen, wenn das Landgericht die Ehescheidung rechtskräftig wegen eines preußischlandrechtlichen Ehevergehens ausgesprochen, und das Berufungsgericht infolge der nur bezüglich der Schuldfrage eingelegten Berufung unter der Herrschaft des Bürgerlichen Gesetzbuches über die Schuldfrage zu entscheiden hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402E250147

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