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Aktenzeichen I 120/00

Datum 20.06.1900

Leitsatz Ist nach Auflösung einer Kommanditgesellschaft der Gesellschafter, welcher das Handelsgeschäft der Gesellschaft mit der Befugnis zur Fortführung der Gesellschaftsfirma übernommen hat, berechtigt, der Firma auch bei dem Abschlusse solcher Geschäfte, mit denen die Gesellschaft sich nicht befaßt hat, sich zu bedienen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402E260150

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