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Aktenzeichen I 140/00
Datum 20.06.1900
Leitsatz Sind die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches über den Ehemäklerlohn anwendbar, wenn der Lohn vor dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches versprochen worden ist, und die Vermittelung der Ehe vor diesem Zeitpunkte stattgefunden hat?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402E270152
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