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Aktenzeichen IV 118/00
Datum 02.07.1900
Leitsatz Kann eine Ehescheidungsklage auf den § 1568 B.G.B. auch in dem Falle gestützt werden, wenn der klagende Ehegatte auch seinerseits durch schwere Verletzung der durch die Ehe begründeten Pflichten oder durch ehrloses oder unsittliches Verhalten eine so tiefe Zerrüttung des ehelichen Verhältnisses verschuldet hat, daß dem verklagten Teile die Fortsetzung der Ehe mit ihm nicht zugemutet werden kann?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402E2A0159
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