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Aktenzeichen VIa 450/99

Datum 30.03.1900

Leitsatz 1. Rechtliche Stellung der Agenten der Versicherungsgesellschaften. 2. Welche Grundsätze sind für die Haftung des Versicherungsnehmers bei unrichtiger Beantwortung der im Versicherungsvertrage gestellten Fragen maßgebend, insbesondere wenn bei dieser Beantwortung der Agent der Versicherungsgesellschaft thätig gewesen ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402E310184

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