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Aktenzeichen IV 327/99

Datum 05.02.1900

Leitsatz Ist ein Regierungspräsident gesetzlich befugt, für eine klagende Pensionskasse in seinem Bezirke anstatt des statutenmäßigen Kuratoriums ein anderweites Vertretungsorgan zu bestellen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402E370221

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