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Aktenzeichen IV 379/99

Datum 15.03.1900

Leitsatz Nach welchem Rechte ist ein schenkungsweise geschehener Erlaß zu beurteilen, wenn der in Braunschweig wohnende Gläubiger von dort nach Liegnitz dem hier wohnenden Schuldner den Erlaß schriftlich erklärt hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402E390230

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