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Aktenzeichen VI 38/00
Datum 26.04.1900
Leitsatz Steht einer Schadensersatzklage aus unerlaubter Handlung in gleicher Weise, wie einer Kondiktion, die Rechtskraft des mittels der unerlaubten Handlung erlangten Urteiles im Wege? Zu welchem Betrage können mit der ersteren Klage Zinsen gefordert werden?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402E410262
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