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Aktenzeichen VII 45/00

Datum 25.05.1900

Leitsatz Ist bei einer Urkunde über die Verbürgung für Kapital und Zinsen, welche zu einer Zeit ausgestellt ist, zu welcher die letzteren noch nicht zu laufen begonnen hatten, die Mitverbürgung für die Zinsen in Bezug auf die Höhe des Stempels von Bedeutung?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402E450272

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