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Aktenzeichen VII 57/00
Datum 29.05.1900
Leitsatz 1. Ist bei den von Ausländern im Auslande errichteten Urkunden der in § 2 des preußischen Stempelsteuergesetzes bezeichneten Art die Stempelpflicht durch den Gebrauch der Urkunde bedingt? 2. Kann der Inhaber einer solchen Urkunde, der ein rechtliches Interesse an ihrem Gegenstande hat, schon vor dem Gebrauche der Urkunde zur Zahlung der Stempelsteuer angehalten werden?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402E470273
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