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Aktenzeichen II 55/00

Datum 01.06.1900

Leitsatz 1. Findet ein auf Grund des § 12 des Gesetzes, betr. die Anlegung und Veränderung von Straßen und Plätzen in Städten und ländlichen Ortschaften, vom 2. Juli 1875 erlassenes Ortsstatut und die daraufhin erlassene Polizeiverordnung, wodurch gewisse Anforderungen an eine zum Anbau fertig gestellte Straße gemacht werden, auch auf Wohngebäude Anwendung, mit deren Errichtung an der Straße bereits vor Erlassung des Ortsstatutes mit polizeilicher Erlaubnis begonnen worden war? 2. Kann bei nachträglicher Aufhebung eines auf Grund eines solchen Ortsstatutes erlassenen polizeilichen Bauverbotes wegen der bestandenen zeitweiligen Beschränkung der Ausübung des Eigentumsrechtes Entschädigung nach den Grundsätzen des Enteignungsrechtes verlangt werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402E490282

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