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Aktenzeichen VII 66/00

Datum 12.06.1900

Leitsatz 1. Umfang der Entschädigung, welche dem in einem öffentlichen Flusse Fischereiberechtigten zu gewähren ist, falls aus dem Flusse durch staatliche Vornahme eines Durchstiches ein Teil ausscheidet, und dieser Teil nebst der Fischereiberechtigung an demselben vom Fiskus an einen Dritten veräußert wird. 2. Verjährung des betreffenden Anspruches.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402E4A0287

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