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Aktenzeichen VII 122/00
Datum 13.07.1900
Leitsatz Unterliegt bei kündbaren, auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Versicherungsverträgen die stillschweigende Verlängerung des Vertrages, die vertragsgemäß durch das Unterlassen der Kündigung herbeigeführt wird, einer jedesmaligen besonderen Versteuerung nach Tarifstelle 70 des preußischen Stempelsteuergesetzes vom 31. Juli 1895?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402E530308
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