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Aktenzeichen II 72/00

Datum 18.06.1900

Leitsatz Ist aus Art. 681 Code civil zu folgern, daß, unter Vorbehalt der Einschränkung durch polizeiliche Bestimmungen, jeder Hausbesitzer das Recht hat, das sog. Hauswasser und das zum geschäftlichen Betriebe benutzte und abfließende Wasser auf die öffentliche Straße zu leiten?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402E560316

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