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Aktenzeichen V 14/00

Datum 07.02.1900

Leitsatz 1. Ist der Gerichtsschreiber, wenn eine Zustellung unter seiner Vermittelung erfolgen soll, verpflichtet, die Post unmittelbar um Bewirkung der Zustellung zu ersuchen, weil dies in dem an ihn gerichteten Antrage ausdrücklich verlangt wird? 2. Liegt es ihm ob, wenn das Ersuchen um Vermittelung der Zustellung in einem Anwaltsprozesse oder von einem Rechtsanwalte ergeht, die Abschrift des zuzustellenden Schriftsatzes zu beglaubigen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402E590323

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