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Aktenzeichen V 36/00

Datum 31.03.1900

Leitsatz 1. Liegt in dem im entscheidenden Teile eines Urteiles enthaltenen Ausspruche, daß die Sache in der Hauptsache erledigt sei, immer eine Entscheidung in der Hauptsache? 2. Ist nach § 99 Abs. 3 C.P.O. (n. F.) die sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung über den Kostenpunkt auch dann zulässig, wenn nach Lage des Falles eventuell in der Hauptsache kein Rechtsmittel gegeben sein würde?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402E5F0347

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