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Aktenzeichen VII 33/00

Datum 01.05.1900

Leitsatz Muß der Berufungsbeklagte, welcher beim Nichterscheinen des Berufungsklägers Zurückweisung der Berufung durch Versäumnisurteil beantragt, die geschehene Zustellung des erstinstanzlichen Urteiles nachweisen, und zwar unter allen Umständen durch Vorlegung der Zustellungsurkunde?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402E680372

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