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Aktenzeichen V 55/00

Datum 12.05.1900

Leitsatz Wird die vom Berufungsbeklagten in einem Schriftsatze erklärte Anschließung, wenn der Schriftsatz innerhalb der Berufungsfrist zugestellt wird, schon durch diese Zustellung erhoben, oder erst durch Verlesung des Antrages in der mündlichen Verhandlung?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402E6E0387

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